Privates und öffentliches Baurecht 

 

Hierbei handelt es sich im Grunde nicht um ein eigenes Rechtsgebiet, sondern um eine thematische Erfassung verschiedener Bestandteile unterschiedlichster Rechtsgebiete mit Bezug zum Baurecht.

 

Baurecht ist ein außerordentlich wichtiger und schwieriger Rechtskreis. Da insbesondere private Bauherren (schwäbisch: „Häuslebauer“) in der Regel nur einmal im Leben bauen und die Finanzierung über Jahrzehnte bindet, zumindest im Zusammenhang der jeweiligen Finanzplanung, ist dies ein Rechtsbereich, der häufig existenzielle Interessen betrifft – auch im gewerblichen Bereich.

 

In kaum einer anderen Branche sind so viele Insolvenzen zu verzeichnen, wie in der Baubranche. Der Gesetzgeber hat diese Problemstellung schon frühzeitig erkannt und in einigen Vorschriften beiden Seiten taugliche Sicherungsmittel an die Hand gegeben. Diese sind frühzeitig zu berücksichtigen. Deshalb ist es gerade in dieser Branche außerordentlich wichtig, dass sich sowohl Bauherren, als auch Unternehmer bereits im Vorfeld ihrer Projekte, also im Stadium der Planung und Vertragsgestaltung, anwaltlicher Unterstützung versichern.

 

Die Haftungsrisiken für Anwälte sind in diesem Rechtskreis sehr hoch. Daher sind in der Regel auch die anwaltlichen Gebühren korrespondierend hoch. Doch zeigt sich auch hier der Sinn oder vielmehr Unsinn, bei der Realisierung von Projekten nur oder überwiegend auf die Kosten zu schauen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Frage, ob und zu welchen Kosten bereits im Planungsstadium und vor Unterzeichnung der jeweiligen Verträge ein Anwalt hinzugezogen werden sollte. Dies gilt auch bei der Auswahl der jeweiligen Vertragspartner und bei der Überprüfung, wie bestimmt die vertraglichen Leistungen sind.

 

Ich begleite und berate private oder gewerbliche Bauherren gerne und kompetent vom Zeitpunkt der Planung bzw. des Erwerbs des Baugrundstückes und über die gesamte Bauphase. Nach erfolgter Abnahme zeigt sich in den Folgejahren, ob das Werk mangelfrei ist oder ob Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden müssen. Hier können häufig mehrere am Bau Beteiligte als Gesamtschuldner in die Haftung genommen werden.

 

Aber auch Planer und Unternehmer sind gut beraten, wenn sie sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe bedienen. Schon vor der inhaltlichen Bestimmung des Leistungsaustausches sollte stets geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen des Vertrages allein nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) getroffen werden sollen oder ob die Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wirksam einbezogen werden soll. Dies muss entschieden werden, weil es sich bei der VOB/B nicht um ein Gesetz oder eine in sonstiger Weise verbindliche Rechtsnorm handelt, sondern vielmehr um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von den Vertragsparteien einbezogen werden können. Hier gilt es zu beachten, ob sie überhaupt und ggf. unverändert oder verändert einbezogen werden sollen.

 

Ob weitere Kosten beim Bau auch eine weitere Vergütung für den Unternehmer nach sich zieht, ist stets Sache der entsprechenden Vertragsbestimmungen. Deshalb müssen die Weichen frühzeitig gestellt werden, damit ein Bauprojekt für alle Seiten ein gutes Geschäft wird und bleibt.  

 

Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Sondierungsgespräch.

 

Kontakt:
Dominik Gutcke

Am Bahnhof 3

35274 Kirchhain

 

Fon: +49 (0) 6422 - 850 33 53

Fax: +49 (0) 6422 - 850 33 57

Mail: info[at]kanzlei-gutcke.de 

 

Zum Kontaktformular